Ausbildungsinformationen
Den Beruf des Notfallsanitäters gibt es seit dem 1. Januar 2014. An diesem Tag ist das Notfallsanitätergesetz bundesweit in Kraft getreten. Er/Sie löst den/die bisherige(n) Rettungsassistenten*in ab und ist in der Ausbildung komplett neu strukturiert.
Mit dieser Berufsausbildung erlangst du die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Bereich der Notfallmedizin und ermöglicht dir im Rettungsdienst zu arbeiten. Weiterhin kannst du z.B. auch im Bereich der Notaufnahmen von Kliniken oder als Gemeinde-Notfallsanitäter in anderen Bundesländern tätig werden.
Ausbildungsdauer
Deine Ausbildung startet immer Anfang Oktober und dauert 3 Jahre. Sie findet als duale Ausbildung statt, das bedeutet, dass du beim Rettungsdienst angestellt bist und im Wechsel zur Praxis die Notfallsanitäterschule besuchst.
In der praktischen Ausbildung arbeitest du primär im Rettungsdienst des Kreisverbands, teilweise aber auch in Praktika an Lehrkrankenhäusern in unterschiedlichen Fachabteilungen (z.B. der Notaufnahme, Intensivstation, Anästhesie/OP).
Ausbildungsinhalte

- Erfassung der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Erkennung von vitaler Bedrohung bei erkrankten und verletzten Personen und ggf. Anforderung ärztlicher Hilfe oder weiterer Rettungsmittel
- Durchführung von Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz
- Angemessener Umgang mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen
- Beachtenswertes beim Transport von Patienten im Notfalleinsatz
- Erledigung der Übergabe von Patienten in die ärztliche Weiterbehandlung und Beschreibung sowie Dokumentation des Zustands von Patienten
- Kommunikation mit den am Einsatz beteiligten Personen, Institutionen oder Behörden
- Sicherstellung, dass die Rettungsmittel einsatz- und betriebsfähig sind und die Einhaltung von Hygienevorschriften und Arbeits- und Unfallschutzvorschriften gegeben ist
- Beachtenswertes beim Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten im Notfalleinsatz
- Beachtenswertes beim eigenständigen Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen im Notfalleinsatz
Ausbildungsvoraussetzungen
- den mittleren Bildungsabschluss (z. B. „Mittlere Reife“)
Alternativ den Mittelschulabschluss (Abschluss der 9. Klasse) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
- von Vorteil: 18 Jahre alt sein
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zum Notfallsanitäter ist nach dem NotSanG kein bestimmtes Mindestalter, allerdings ergeben sich durch die erreichte Volljährigkeit einige wesentliche Vorteile, wie z.B. das Erlangen einer PKW-Fahrerlaubnis.
Häufig gestellte Fragen
Auf unseren Social-Media Kanälen geben wir dir Einblicke und Informationen zum jeweiligen Ausbildungsberuf. Klicke hier, um zum FAQ-Kurzvideo mit unserem NotSan Azubi zu gelangen.