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Erste Hilfe im Betrieb

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.  Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Wir bieten Ihnen den passenden BG-Lehrgang für Ihre Mitarbeiter/innen, wählen Sie einfach aus unseren Angeboten und informieren Sie sich.

  • Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)

    Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
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  • Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe (BG)

    Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Arbeit und Beruf.
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  • Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.E. (BG)

    Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten.
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  • Kostenübernahme

    Bei einigen Unfallversicherungsträgern ist eine vorherige Genehmigung bzw. Kostenübernahmezusage einzuholen, damit die Kosten des Erste-Hilfe Lehrganges auch abgerechnet werden können.
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Bitte informieren Sie sich vor Kursteilnahme über die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen