Flug-Dienst
Ansprechpartner
Frau
Michaela Brauße
Tel.: 0991 3604 102
Fax: 0991 3604 199
Wiesenstr. 8
94469 Deggendorf
Urlaub ist schön.
Aber vielleicht braucht man im Urlaub einmal Hilfe.
Weil man sehr krank wird oder einen Unfall hat.
Die Versorgung in einem anderen Land ist oft nicht wie hier.
Vielleicht fehlen gute Medikamente.
Oder vielleicht fehlt ein sauberes Kranken-Haus.
Dann muss man schnell zurück nach Deutschland kommen.
Die Kranken-Kasse bezahlt das nicht.
Auch nicht im Not-Fall.
Das wird teuer für Sie.
Denn ein Heim-Flug im Not-Fall kostet sehr viel Geld.
Und woher bekommt man so schnell viel Geld?
Dafür hat das Deutsche Rote Kreuz eine Lösung.
Für Mitglieder vom Deutschen Roten Kreuz gibt es eine besondere Versicherung.
Dafür muss ein Mitglied auch Mitglied im Flug-Dienst sein.
Dann können sie diese besondere Versicherung nutzen.
Die Versicherung heißt:
Kranken-Rück-Transport-Versicherung.
Was bietet das Deutsche Rote Kreuz an?
Es kommt auf Ihren Not-Fall an.
Das Flugzeug vom Deutschen Roten Kreuz ist wie ein Kranken-Wagen.
2 Piloten fliegen das Flugzeug.
Es ist ein Not-Arzt im Flugzeug und Helfer.
Wir holen Sie schnell und sicher zurück nach Deutschland.
Und Sie kommen sofort in ein Kranken-Haus.
Sie brauchen sich um nichts kümmern.
Das Not-Fall-Telefon vom Flug-Dienst hat diese Telefon- Nummer:
+49 228 23 00 23
Diese Telefon-Nummer ist am Tag und in der Nacht für Sie da.
Die Fax-Nummer ist:
+49 228 23 00 27
Das brauchen wir von Ihnen:
Haben Sie einen Not-Fall und sind in einem anderen Land?
Dann rufen Sie uns an!
Wir brauchen dann einige Informationen von Ihnen.
- Ihren Namen und Ihre Adresse.
- Ihre Telefon-Nummer.
- Wo sind Sie genau?
- Wie ist der Name und die Telefon-Nummer von dem Arzt?
- Welche Sprache spricht der Arzt?
- In welcher Stadt sind Sie Mitglied im Deutschen Roten Kreuz?
- Wer bezahlt die Kosten vor Ort?
Zum Beispiel für das Kranken-Haus.
Innlandsrückholung
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine Rückholung aus dem Ausland kann überall in der Bundesrepublik von einem gleichwertig hohem medizinischen Versorgungsstandard ausgegangen werden. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in Deutschland auch nur die Kosten einer medizinisch gebotenen Verlegung in Fach- oder Spezialkliniken.
Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im deutschen Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause? Die vertraute Umgebung fehlt, der Besuch naher Angehöriger oder Freunde ist kaum möglich und eine Verlegung in eine Klinik am Heimatort auf eigene Rechnung übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten.
Diese Lücke schließen wir für unsere Fördermitglieder mit unserem Solidarfonds Inlandsrückholung. Dazu hat das BRK einen Leistungsverbund geschaffen, über den die Fördermitglieder der angeschlossenen BRK-Kreisverbände dafür sorgen, dass Sie an ein Krankenhaus Ihres Heimatortes verlegt werden können. Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind dabei mitversichert. Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Grundlage des Inlandrückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus. Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich. Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes.
Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt.
Eine Inlandsrückholung kann ausschließlich nur über den BRK-Kreisverband erfolgen, in dem Sie als Fördermitglied registriert sind. Da es sich bei diesen Inlandsverlegungen um Sekundärfahrten außerhalb des Rettungsdienstes handelt, sind die Ansprechpartner in den BRK-Kreisverbänden nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.